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   OVG Sachsen, 10.11.2008 - 2 B 333/08   

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https://dejure.org/2008,21573
OVG Sachsen, 10.11.2008 - 2 B 333/08 (https://dejure.org/2008,21573)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.11.2008 - 2 B 333/08 (https://dejure.org/2008,21573)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. November 2008 - 2 B 333/08 (https://dejure.org/2008,21573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsPÜG; VwGO § 123, § 80 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Umdeutung eines Antrags zur Festlegung eines Landkreises als neuen Arbeitgeber in einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Übergabeverfügung zu einem weiteren Landkreis; Festlegung eines Landkreises als neuen Arbeitgeber

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123
    Übergabeverfügung; Umdeutung; Verpflichtungsantrag; Sachdienlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Bayreuth, 21.10.2013 - B 1 S 13.579

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Im vorliegenden Fall erscheint eine Umdeutung jedenfalls deshalb ausgeschlossen, weil seitens des Antragstellers trotz ausdrücklichen Hinweises des Vorsitzenden auf die fehlende Sachdienlichkeit des Antrags (vorab per Telefax bereits am 14.08.2013) trotz zweier weiterer Schriftsätze seines Bevollmächtigten keine Umstellung oder hilfsweise Antragstellung erfolgte (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2012 - 10 CS 12.1889 - zu VG Bayreuth, B.v. 14.8.2012 - B 4 S 12.609; OVG LMV, B.v. 19.2.2013 - 2 M 127/12; ähnlich auch SächsOVG, B.v. 10.11.2008 - 2 B 333/08).
  • VG Würzburg, 01.04.2010 - W 5 E 10.239

    Bad Neustadt a.d. Saale; Nachbarklage eines Hotel- und Caféinhabers;

    Die Umdeutung des hier von einem Rechtsanwalt gestellten Antrags nach § 123 VwGO in einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80a i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO kommt grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 04.03.1999, 12 CE 99.501, juris; VG Ansbach, B.v. 13.02.2002, AN 14 E 02.30184, juris; Sächs. OVG, B.v. 10.11.2008, 2 B 333/08, juris).
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